15.12.2023 bis 01.01.2024
bitte telefonisch einen Termin vereinbaren!
Bei Infekt immer FFP2 Mundschutz aufsetzen!
-Wir sind gesetzlich verpflichtet ab Januar 2024 auf e-Rezept umzustellen, hierfür ist die Versichertenkarte für das Abholen nötig, alternativ die e-Rezept-App (hierfür ist eine PIN der Krankenkasse erforderlich).
Ohne vorheriges Einlesen der Vers.karte in unserer Praxis ist eine Ausstellung von Rezepten oder Überweisungen nicht möglich!
-Nutzen können Sie auch die App PatMed und ImpfpassDE in Absprache mit unseren Ärzten.
Bitte möglicht vorher telefonisch einen Termin vereinbaren um längere Wartezeiten zu vermeiden.
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